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"Spitze auf dem Land" -

Sonderprogramm des ELR (2014-2020)


"Spitze auf dem Land" -

Sonderprogramm des ELR (2014-2020)


Allgemeine Infos

  • Sonderförderprogramm des ELR
  • Zuwendung für kleine (< 49 Vollzeitarbeitsplätze) / mittlere Unternehmen (< 100 Vollzeitarbeitsplätze)
  • Fördersatz bei 20 % der Gesamtinvestitionen für kleinere Unternehmen, 10 % für mittlere Unternehmen
  • Zuwendungsbetrag: mind. 200.000 € bis 400.000 €
  • Voraussetzungen: Ambitionen zur Technologieführerschaft, Expansionswille
  • Fördermittel: 50 % EU, 50 % Land
  • Frist zur Antragstellung 2x jährlich (Februar / August)

Notwendige Bewerbungsunterlagen

  • Formblatt ELR 5 („Projektbeschreibung für Unternehmensinvestition“) mit Unterschrift des Bevollmächtigten der Fa. und des/der Bürgermeisters/In bzw. des /der Vertreters/In
  • Selbstdarstellung des Unternehmens mit Projektbeschreibung und Kostenschätzung nach DIN 276
  • Formblatt Geplante Zielbeiträge zum EFRE-Programm der L-Bank beim Antrag auf Förderung von „Spitze auf dem Land“ (Excel-Datei)
  • Je formlose Stellungnahme von Gemeinde und Landkreis

Aufgabe der Unternehmen

  • max. 20 Seiten Selbstdarstellung (auch extern über Fachbüro möglich)(orientiert sich an dem vom MLR vorgegebenen Gliederungsrahmen)
  • Geplante Zielbeiträge: Excel-basiertes Formblatt ist vom Unternehmen bzw. Beauftragten auszufüllen (Beiträge des Projekts zu den Zielen des EFRE-Programmes: Chancengleichheit, nachhaltige Entwicklung, Nichtdiskriminierung). Muss den Antragsunterlagen beigefügt und der L-Bank per Mail (efre@l-bank.de) zugesendet werden.

Ihre Aufgabe als Gemeinde

  • formlosen Stellungnahme (max. 2 Seiten) zu strukturellem Nutzen / Projektreife Sachstand
  • Prüfung der Antragsunterlagen auf Plausibilität und Vollständigkeit
  • Abstimmung mit dem zuständigen Landratsamt
  • Abstimmung des Antragsentwurfs mit zuständigem Regierungspräsidium
  • Bei gefördertem Standortwechsel formlose Bestätigung der ursprünglichen Standortgemeinde, dass keine Einwände vorliegen

Aufgabe des zuständigen Landkreises

  • formlose Stellungnahme zur strukturellen Bedeutung der Investition aus überörtlicher bzw. regionaler Perspektive
  • Einschätzung der bauplanungs- bzw. genehmigungsrechtlichen Situation aus Sicht der Rechtaufsicht ist erwünscht
  • Abstimmung mit Gemeinde

Weitere Informationen für Sie: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/efre/spitze-auf-dem-land/

Das können wir für Sie tun

  • Information und Beratung für grundsätzliche in Frage kommenden Unternehmen
  • Prüfung des Antragsunterlagen
  • Selbstdarstellung des Unternehmen, optimale Aufbereitung der Bewerbungsunterlagen
  • Abstimmung mit Bewilligungsbehörden

Welche Kosten entstehen

  • Übernahme durch Unternehmer
  • Keine Kosten für Gemeinde